Gemeinschaftspraxis
Dr. Rossa & Partner
Mundenheimer Strasse 251
67061 Ludwigshafen
Implantate bieten Ihnen bissfeste Lebensqualität
Weitere Infomationen über unsere Zahnarztpraxis finden Sie hier:
HP :: Zahnärzte für ImplantologieIm ersten Teil hat der Autor festgestellt, dass trotz überschwänglicher Prognosen aller
implantologischen Opinion Leader im Jahr 2005 kein Implantatboom stattgefunden hat.
Weiter wurde konstatiert, dass sich das weitgehend perfekte Angebot implantatprothetischer
Leistungen immer mehr von dem Versorgungsbedarf unserer Patienten
entfernt. Abschließend wurde die Frage aufgeworfen, warum sich der prophezeite
Implantat-Boom nicht eingestellt hat.
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir zuerst die Ist-Situation des Jahres 2006 und
die Situation des vergangenen Jahres 2005 analysieren.
Waren unsere Erwartungen für ein implantologisches Boomjahr 2005 realistisch?
Die Erwartungen für einen Implantatboom gründeten sich auf die Einführung eines
Festzuschusssystems in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der über 90 Prozent
unserer Patienten Mitglieder sind. Diese Erwartung war schon damals überraschend, da
bereits ein Teilbereich implantologischer Leistungen bis 2005 über den Heil- und
Kostenplan bezuschusst wurde und auch diese Indikationserweiterung keinen
Implantatboom ausgelöst hat.
Welche Vorteile hat das Festzuschusssystem für unsere Patienten?
Um diese Frage zu beantworten, betrachten wir drei klassische Fallbeispiele, ihre
implantologische state-of-the-art-Versorgung, die Kosten hierfür und dagegen den
Festzuschuss, den der Patient von seiner gesetzlichen Krankenkasse erhält.
Zuerst widmen wir uns dem zahnlosen Ober- oder Unterkiefer, der wegen fortgeschrittener
Resorption mit einer implantat-retinierten Hybridprothese versorgt werden soll. Je nach
Knochenangebot und Sicherheitsbedürfnis der behandelnden (Zahn-)ärzte und Patienten
sind hierfür vier bis sechs Implantate notwendig. Die zahntechnische Ausführung soll, wie
heutzutage propagiert, durch intraorale Verklebungen spannungsfrei und durch
Galvanotechnik zwischen Sekundär- und/oder Primär- und Tertiärstruktur sowohl
horizontal als auch vertikal felsenfest fixiert sein. Ob dies nun mit gefrästen Stegen oder
Teleskopen realisiert wird, spielt hier eine untergeordnete Rolle. Die Gesamtsumme der
Liquidationen inklusive der Material- (sprich Implantatsystemteile) und Laborkosten, also
den Endpreis für unseren Patienten, wird bei dieser Betrachtung zwischen zwölf- und
zwanzigtausend Euro taxiert. Diese Summe variiert je nach Implantatzahl und dem Grad
der Individualisierung und ist abhängig sowohl von der Hybridprothetik als auch vom
jeweiligen Patientenservice.
Der Festzuschuss hierfür beträgt bei 30prozentigem Bonus:
356,54 € (Festzuschuss Nr. 4.4).
Nun betrachten wir eine Lücke im ästhetisch relevanten Bereich, heute mindestens bis
zum ersten, eventuell auch zweiten Prämolaren. Diese Einzelzahnlücke möchten wir mit
einem Implantat, einem Zirkondioxidabutment und einer Vollkeramikkrone versorgen. Die
Gesamtpreisspanne für diese Topversorgung soll hier zwischen 3.500,00 € und 6.000,00 €
angesetzt werden.
Allerdings sind hier bewusst Knochenaugmentationen und Weichteilverbesserungen nicht berücksichtigt, genauso wenig optimale emergence-profile-Konditionierung mittels Langzeitprovisorium. Diese berechtigten und häufig notwendigen Maßnahmen können den
finanziellen Aufwand deutlich erhöhen.
Als Festzuschuss (30 Prozent Bonus) erhält der Patient: 521,06 € (Festzuschuss Nr. 2.1 und 3 x 2.7).
Zuletzt wenden wir uns der Freiendsituation im Seitenzahnbereich zu. Im Beispiel fehlen
sollen die Zähne 5, 6 und 7. Um nicht in den Ruch der Kostentreiberei zu geraten, wählen
wir die Basisvariante: Zwei Implantate, konventionelle Titanabutments und eine
zementierte Brücke. Es dürfte schwer fallen, diese Basisversorgung unter 4.500,00 €
herzustellen, die Preisspanne wird voraussichtlich bei einem Preis von 8.000,00 € enden.
Auch hier wiederum werden häufig notwendige Maßnahmen wie Bone-Condensing,
Sinusbodenelevation, Bone-Splitting etc. nicht berücksichtigt.
Der Patient erhält hierfür einen Festzuschuss von
361,54 € (Festzuschuss Nr. 3.1 Modellguss).
Zusammenfassend können wir feststellen, dass die Festzuschüsse für die Patienten mit
einigen hundert Euro in Relation zu den Kosten von einigen tausend Euro bis hin in den
deutlich fünfstelligen Bereich eher wie der berühmte Tropfen auf den heißen Stein
erscheinen. Die im Bereich des Taschengeldes angesiedelten Festzuschüsse können für
die Patienten keine relevante positive Entscheidungshilfe darstellen.
Nachdem von Patientenseite keine nennenswerte Nachfragesteigerung kurzfristig zu
erwarten ist, wenden wir uns jetzt unserer zweiten Zielgruppe, den nichtimplantierenden
Zahnärzten bzw. den potentiellen Überweisern zu.
Die ebenfalls boomenden implantologischen Fachgesellschaften haben sich in den letzten
Jahren eines erhöhten Mitglieder-Zuspruchs erfreut. Nach jetzigem Erhebungsstand dürfte
sich die Zahl der implantierenden Zahnärzte zwischen 5.000 und 10.000 bewegen. Mit den
(regelmäßigen) Überweisern zusammen wird die Zahl der Kollegen, die an der implantatprothetischen
Versorgung teilnimmt, wohl annähernd 20.000 Zahnärzte/Kollegen
betragen.
Eine stolze Zahl - aber was machen die anderen 30.000 Kolleginnen und Kollegen?
Warum nehmen annähernd 70 Prozent der Zahnärzteschaft und ihre Patienten nicht an
der Implantologie teil?
Wie oben dargestellt, ist eine Implantatversorgung heute noch sehr teuer, weswegen sich
viele Kollegen heute noch scheuen ihren Patienten diese nahezu naturidentische
Möglichkeit der prothetischen Versorgung zu bieten. Ein Lösungsansatz wäre an dieser
Stelle sicher, durch erhöhte Stückzahlen im Bereich der zahnärztlichen Implantologie die
Kosten zu reduzieren.
Eine denkbare Alternative dazu wäre die Erweiterung der Produktpalette von Seiten der
Implantathersteller in ein Niedrigpreissegment. Da dies jedoch nicht ohne
Qualitätseinbußen durchführbar ist, dürfte jedem auf diesem Gebiet tätigen Kollegen
bekannt sein. Forschung hat nun einmal ihren Preis! Ein Vergleich mit anderen Industrien,
beispielsweise der Automobilindustrie, ist hier nicht zulässig, da die Fließbandproduktion
nicht mit der individuell medizinischen Versorgungen und einzig auf den Patient
abgestimmten Konzepten zu vergleichen ist. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt uns
dennoch: Hätte sich Henry Ford im Jahre 1900 von seiner Idee seinen Thin lizzy zu
bauen abbringen lassen, würden wir uns zweifelsohne heute immer noch mit dem Fahrrad
fortbewegen.
Trotz dieser nachvollziehbaren merkantilen Probleme, muss es unter ethischen
Gesichtspunkten unsere Aufgabe sein, Konzepte zu entwickeln, die die implantatprothetische
Therapie zu einer größeren Verbreitung bringen könnte und wir unter diesem
Gesichtspunkt auch Patienten somit besser versorgen können, die nicht zur Gruppe der
Highend-Verdiener gehören.
Im folgenden 3. Teil der Artikelserie Quo vadis Implantologie werden dem Leser einige
praxisbewährte Strategien vorgestellt.
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Autoren: Dr. Rossa & Partner Implantologen aus Ludwigsburg | © Design by Werbeagentur Büdingen | Diesen Homepage ist XHTML and CSS valid.